AGB
Das gegenständliche Dokument umfasst die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bavarian Botanist GmbH, eingetragen im Handelsregister München mit der Registrierungsnummer HRB 257819.
Zur aktuellen Version 1.5 (Stand: Januar 2024) wird die
Bavarian Botanist GmbH
Auf der Eierwiese 1b
D-82031 Grünwald
vertreten durch die Geschäftsführer
David Hess
Maximilian Biermeier
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden im Rahmen jeglicher Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Bavarian Botanist GmbH Ihre volle Anwendung. Abweichende Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen und finden keinerlei Anwendung.
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Dokumentengegenstand
(1) Dieses Dokument umfasst die allgemeinen Geschäftsbedingungen, abgeschlossen zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer:
Bavarian Botanist GmbH
Auf der Eierwiese 1b
D-82031 Grünwald
nachfolgend als Beratung, Dienstleister, Auftragnehmer oder ISP bezeichnet.
§2 Geltung, Vertragsabschluss, Lieferung und Leistung
(1) Bavarian Botanist GmbH - nachfolgend als Beratung, Dienstleister oder
Auftragnehmer bezeichnet - erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Beratung und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Beratung schriftlich bestätigt werden.
(3) Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Beratung ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Beratung bedarf es nicht.
(4) Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
(6) Die Angebote der Beratung sind freibleibend und unverbindlich.
(7) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber zustande. Bavarian Botanist GmbH ist berechtigt, das durch die Bestätigung abgegebene Angebot innerhalb von 2 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
(8) Bavarian Botanist GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von Bavarian Botanist GmbH zu vertreten ist.
(9) Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er Bavarian Botanist GmbH alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Bavarian Botanist GmbH von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
§3 Konzept und Ideenschutz
(1) Hat der potentielle Kunde die Beratung vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen und kommt die Beratung dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
(a) Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Beratung treten der potentielle Kunde und die Beratung in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
(b) Der potentielle Kunde muss anerkennen, dass die Beratung bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
(c) Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Beratung ist dem
potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
(d) Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
(e) Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Beratung im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
(f) Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Beratung Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Beratung binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
(g) Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Beratung dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Beratung dabei verdienstlich wurde.
(h) Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Beratung ein.
§4 Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Dienstleistungs-, Service-, Hosting-, Domain- oder Wartungsvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Beratung, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“).
(2) Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Beratung. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Beratung.
(3) Alle Leistungen der Beratung (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf (5) Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
§5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde wird der Beratung zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.
(2) Der Kunde wird die Beratung außerdem von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
(3) Der Kunde trägt die Zusatzkosten für den möglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Beratung wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
(4) Der Kunde haftet vollumfänglich für etwaige Projektverzögerungen oder notwendige Anpassungen an den geplanten Fertigstellungsterminen von einem oder mehreren Projektaufgaben, im Falle, dass er seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, nur teilweise erfüllt oder anderweitig grob verletzt.
(5) Der Kunde ist weiteres verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.
(6) Die Beratung haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen.
(7) Wird die Beratung wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Beratung schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, die Beratung bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Beratung hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
§6 Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
(1) Die Beratung ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
(2) Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Beratung wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
(3) Soweit die Beratung notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer Erfüllungsgehilfen der Beratung.
(4) In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Beratungvertrages aus wichtigem Grund.
§7 Liefertermine, Deadlines und Verzögerungen
(1) Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, als unverbindliche Richtwerte bei idealem Projektablauf. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Beratung schriftlich zu bestätigen.
(2) Verzögert sich die Lieferung / Leistung der Beratung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Beratung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Befindet sich die Beratung in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Beratung schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 30 Werktagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§8 Vorzeitige Vertragsauflösung
(1) Die Beratung ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
(a) wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen für die Verbesserung der von der Beratung bemängelten Umstände weiter verzögert wird;
(b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 10 Werktagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
(c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Beratung weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Beratung eine taugliche Sicherheit leistet.
(2) Der Kunde kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) kündigen. Die Kündigung ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(a) Der Auftragnehmer einen der Fertigstellungstermine gemäß des jeweiligen Dienstleistungs-, Service-, Hosting-, Domain- oder Wartungsvertrag nicht einhält und eine vom Auftraggeber gesetzte, angemessen Nachfrist von mindestens 30 Werktagen fruchtlos verstrichen ist, es sei denn der Auftragnehmer hat die Verzögerung nicht zu vertreten;
(b) Der Auftragnehmer andere Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt;
(c) Der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere seine in Mitwirkungspflichten, in grober Weise verletzt;
(d) Über das Vermögen der Beratung das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist.
§9 Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt
(1) Wenn nichts anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Beratung für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
(2) Das Honorar ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiteres verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Beratung die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 29,90 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.
(4) Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
(5) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Beratung sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
(6) Weiteres ist die Beratung nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
(7) Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Beratung für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
(8) Die Beratung ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
(9) Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 10.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Beratung berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
(10) Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Beratung für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
(11) Alle Leistungen der Beratung, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Beratung erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
(12) Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Beratung schriftlich veranschlagten um mehr als 10%, maximal jedoch EUR 1.000,- netto, übersteigen, wird die Beratung den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 10 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
(13) Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10%, maximal jedoch EUR 1.000,- netto, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Angebotsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
(14) Für alle im Rahmen eines Dienstleistungs-, Service-, Hosting-, Domain- oder Wartungsvertrag vereinbarten Arbeiten der Beratung, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Beratung das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen.
(15) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Beratung aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Beratung schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
(16) Mit der Bezahlung des im Dienstleistungs-, Service-, Hosting-, Domain- oder Wartungsvertrag vereinbarten Entgelts, erwirbt der Kunde alle Nutzungs- und Verwendungsrechte an bereits erbrachten Leistungen. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen, deren konzeptionelle Inhalte nicht realisiert wurden, sind unverzüglich der Beratung zurückzustellen.
(17) Jegliche von der Beratung gelieferte Dienstleistung wie auch digitale oder physische Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Beratung.
§10 Eigentumsrecht und Urheberrecht
(1) Alle Leistungen der Beratung, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale, bis zur vollständigen Bezahlung aller für das Projekt ausständigen Honorarleistungen, im Eigentum der Beratung und können von der Beratung jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden.
(2) Nach vollständiger Begleichung der offenen Honorarleistungen wechselt das Eigentumsrecht an seitens des Kunden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.
(3) Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Beratung setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Beratung dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
(4) Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Beratung, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
(5) Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Beratung, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Beratung und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
(6) Für die Nutzung von Leistungen der Beratung, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Beratung erforderlich. Dafür steht der Beratung und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
(7) Für die Nutzung von Leistungen der Beratung bzw. von Werbemitteln, für die die Beratung konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Beratungvertrages, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - keinerlei Zustimmung der Beratung notwendig.
(8) Der Kunde haftet der Beratung für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
§11 Kennzeichnung und Anerkennung der Urheberschaft
(1) Die Beratung ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Beratung und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
(2) Die Beratung hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jedem von Ihm erstellten Produkt. Er darf diesen Vermerk selbst anbringen. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu verändern oder ihn zu entfernen.
(3) Die Beratung ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website wie auch sonstigen medialen Unterlagen, unabhängig davon ob im Web oder als Printprodukt, mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenz- und/oder Erstellungs- / Urheber- Hinweis).
(4) Die Beratung darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf Sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
§12 Mängel, Haftung und Gewährleistung
(1) Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung / Leistung durch die Beratung, verdeckte Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
(2) Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Beratung zu. Die Beratung wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Beratung alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
(3) Die Beratung ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Beratung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
(4) Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
(5) Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen.
(6) Die Beratung weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr vorgeschlagenen Gestaltungen nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch die Beratung hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen.
(7) Die Beratung haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Beratung gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.
(9) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
(10) Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit von technischen Entwicklungen haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§434 ff BGB).
(11) Etwaige Haftungen, Haftungsansprüche, Gewährleistungen oder Gewährleistungsansprüche bei selbstständigen Eingriff in den Quellcode durch den Auftraggeber und / oder durch Dritte, welche durch den Auftraggeber beauftragt wurden und / oder für diesen im Rahmen eines festen oder losen Dienst- und / oder Arbeitsverhältnis tätig sind, sind ausgeschlossen.
(12) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Beratung und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.
(13) Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Beratung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“ (z.B. Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmer, o.Ä.)
(14) Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in drei Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach zwei Jahren ab der Verletzungshandlung der Beratung. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
§13 Bedingungen in Zusammenhang mit sozialen Netzwerken
(1) Die Beratung weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen.
(2) Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Beratung nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden.
(3) Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.
(4) Die Beratung arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde.
(5) Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Beratung beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von sozialen Netzwerken einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Beratung aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
§14 Geschäftsbedingungen für Hosting und Domainleistungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für den ISP (die Bavarian Botanist GmbH) oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist.
(2) Verboten sind demnach insbesondere
(a) Spamming (Versenden von Massenemails zu Werbezwecken),
(b) betriebsschädliche Aktionen um die Leistung der Server zu beeinträchtigen,
(c) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.
(3) Der Kunde stimmt zu, dass im Fall von Spam-E-Mail-Versand und sonstiger Gesetzwidrigkeiten oder absichtlicher Beeinträchtigung der Ressourcen des ISP von Seiten des Kunden der ISP Schadenersatz verlangen kann, mindestens jedoch eine Pönale in Höhe von EUR 5.000,- an den verursachenden Kunden verrechnet.
(4) Entstehen für den ISP oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais, unsichere Online-Skripte), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.
(5) Weiteres ist der ISP zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Bereiche). Der ISP wird sich
bemühen das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der ISP wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.
(6) Nutzt der Kunde die Web Hosting Leistungen des ISP, so stimmt er zu, für alle unter dem Speicherpaket gezeigten Inhalte selbst verantwortlich zu sein und die Beratung sowie deren Geschäftsführer, Funktionäre, Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Partner, Wiederverkäufer und deren jeweilige Vertreter hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schadenersatzforderungen, Haftungen, Kosten und Spesen samt angemessenen Anwaltshonoraren und Spesen, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Hosting-Speicherplatzes durch den Kunden entstehen, schad- und klaglos zu halten, dies auch nach Beendigung bzw. Ablauf des Hosting-Vertrags hinaus, also auch dann, wenn der genutzte Speicherplatz bereits gelöscht ist.
(7) Der Kunde stimmt zu und verpflichtet sich, den ISP vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird.
(8) Wird der ISP in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er reagiert (Streiteinlassung, Vergleich, Löschung der Inhalte, etc.); der Kunde kann dabei nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben und hat als Verursacher alle dem ISP durch das rechtliche Vergehen des Kunden entstandenen Kosten klaglos zu ersetzen.
(9) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei übermäßiger Ressourcennutzung oder DOS (Denial Of Service) Angriffen durch Dritte Server überlastet sein können und daher gegebenenfalls nicht funktionieren. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen den ISP sind ausgeschlossen.
(10) Eine Änderung zu einem höherwertigen Leistungspaket (Upgrade) ist jederzeit möglich, kann vom Kunden online bestellt werden und wird vom ISP umgehend durchgeführt.
(11) Die Vertragslaufzeit beträgt ab dem Wechsel zum größeren Paket ein Jahr, der Tag des Wechsels ist also der neue Stichtag für das Vertragsverhältnis.
(12) Eine Änderung zu einem kleineren Paket (Downgrade) kann nur zum Ende der Vertragslaufzeit durchgeführt werden. Diese Änderung muss, um eine Neuverrechnung des größeren Paketes zu vermeiden, bis spätestens 90 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich beim ISP beantragt werden.
(13) In einem solchen Fall der Leistungsreduzierung ist eine Unterschrift erforderlich, weil es zur Löschung von Datenbanken und/oder Mailinglisten kommen kann.
(14) Vom ISP kostenlos zur Verfügung gestellte Dienstleistungen können jederzeit, auch ohne Ankündigung, aufgekündigt und eingestellt werden.
(15) Der ISP ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zurechenbarer Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht,
insbesondere wenn der Kunde trotz Aufforderung des ISP störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich entfernt, Dienste missbräuchlich in Anspruch nimmt, gegen Rechtsvorschriften oder vertragliche Vorschriften verstößt oder aufgrund seiner Nutzung ein ungewöhnlich hoher Ressourcenverbrauch verursacht wird.
(16) Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. –Abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des ISP auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
(17) Der Kunde verpflichtet sich weiteres, bei sonstigem Schadenersatz, den ISP unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
(18) Verfügbarkeitsgarantie, 99,17808% Uptime-Garantie (entspricht max. 72 Std. Ausfall pro Kalenderjahr): Diese Garantie gilt für alle Webhosting-Kunden der Beratung. Die Beratung garantiert, dass die Inhalte unter dem Webhosting-Paket des Kunden 99,17808% der Zeit über das Internet erreichbar sind, sofern eine Unterbrechung nicht im Einflussbereich des Kunden selbst liegt.
(19) Für den Fall, dass diese Garantie innerhalb eines Monats aufgrund technischer Probleme, deren Grund auf Seiten des ISP liegt, nicht erfüllt werden kann, erstattet der ISP die Kosten für den entsprechenden Monat zurück.
(20) Die Rückerstattung bzw. Gutschrift muss innerhalb 10 Tagen ab Auftreten der technischen Schwierigkeiten schriftlich beim ISP beantragt werden. Der Antrag muss die Kundendaten sowie Angaben zum technischen Problem und Zeitraum des Auftretens beinhalten.
(21) Diese Garantie gilt nicht für Unterbrechungen bei Wartungsarbeiten, welche vorher schriftlich per Email angekündigt wurden.
(22) Ebenso gilt die Garantie nicht für Ausfälle, verursacht durch höhere Gewalt, Krieg, Feuer, Seuchen, Naturkatastrophen, Sabotage, Embargo, Streik, Unterbrechung von Telekommunikationseinrichtungen und sonstige Ereignisse, die nicht durch den ISP verursacht wurden und auf die der ISP keinen Einfluss hat.
(23) Backup, Datensicherung: Der ISP wird alle technisch angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen.
(24) Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden oder zu löschen, so haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(25) Der ISP sichert alle Daten der Kunden, Websites, Emails, Datenbanken täglich auf Band um Sicherungskopien herzustellen. Diese Bandsicherungen werden für 5 Tage gespeichert.
(26) Der Kunde kann Kopien seiner Inhalte aus dieser Bandsicherung (Backup) anfordern.
(27) Der ISP berechnet für die Wiederherstellung eine aufwandsabhängige Gebühr in Höhe von EUR 99,- zzgl. Gesetzl. MwSt.
(28) Eine Verfügbarkeit eines aktuellen Backups kann aufgrund möglicher technischer Probleme trotzdem nicht garantiert werden.
(29) Der ISP ist für Datenverluste des Kunden nicht verantwortlich, da der ISP keine Datensicherungsleistungen anbietet, sondern nur Hosting- und Domain-Leistungen.
(30) Der Hosting-Kunde muss, um verlässliche und kostenfreie Daten-Backups seiner E- Mails, Website und Datenbanken zu erhalten, selbst die vom ISP zur Verfügung gestellte Backup-Möglichkeit im Control Panel nutzen.
(31) Malware, Schadsoftware, Sicherheitslücken: Der Betrieb von Software (Onlineshop-, Content Management Systeme, Onlinekalender, Cloud Speicher Lösungen, etc.) auf den vom ISP zur Verfügung gestellten Webhosting-Dienstleistungen erfolgt auf Gefahr des Kunden.
(32) Der Kunde hat für die regelmäßige Aktualisierung (Updates) der Software, deren Komponenten und Erweiterungen selbst Sorge zu tragen.
(33) Wird vom ISP Schadaktivität, insbesondere ein Malwarebefall oder die Verbreitung von Schadsoftware über Sicherheitslücken in vom Kunden verwendeter Software, festgestellt, werden die betroffenen Inhalte vom ISP deaktiviert. Der Kunde wird über die Abschaltung von Inhalten binnen 24 Stunden in Kenntnis gesetzt.
(34) Der ISP stellt dem Kunden im Hilfebereich seines Onlineangebotes Verhaltensempfehlungen und Anleitungen zur Absicherung solcher Software bzw. zur Problembehebung zur Verfügung. Die veröffentlichten Anleitungen beziehen sich auf Standardinstallationen der jeweiligen Software.
(35) Der ISP übernimmt keine Gewährleistung für die Anwendbarkeit, insbesondere bei individuell angepassten Installationen.
(36) Die Nutzung der vom ISP veröffentlichten Anleitungen erfolgt auf ausschließliche Gefahr des Kunden bzw. Nutzers.
(37) Der ISP kann bei der Entfernung der Schadsoftware nach Auftrag des Kunden behilflich sein, der entstehende Zeitaufwand muss jedoch gesondert verrechnet werden.
§15 Datenschutzbestimmungen
(1) Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, genauer
(a) Vor- und Nachname jeder Ansprechperson,
(b) Beruf / Position jeder Ansprechperson,
(c) E-Mail-Adresse jeder Ansprechperson,
(d) Firmenname,
(e) Firmenbuchnummer,
(f) Vertretungsbefugnisse,
(g) Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden,
(h) Telefonnummer der Firma,
(i) Telefaxnummer der Firma,
(j) E-Mail-Adresse der Firma,
(k) Bankverbindungen der Firma,
(j) UID-Nummer der Firma,
zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
(2) Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E- Mail, Telefax oder Brief an die im Impressum angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz und dem DSGVO konformen Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der aktuellen Fassung unserer Datenschutzerklärung.
§16 Anzuwendendes Recht
Jeglicher Dienstleistungs-, Service-, Hosting-, Domain- oder Wartungsvertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Beratung und dem Kunden unterliegen dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Beratung. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Beratung die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
(2) Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Beratung und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Beratung sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Beratung berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(3) Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
§18 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.
(2) An Stelle der unwirksamen und / oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bavarian Botanist GmbH als lückenhaft erweisen.
letzte Aktualisierung: 01.01.2024